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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Firma on court Tennis & Sportschule GmbH geschlossene Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule Ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt. Alle Verträge verlängern sich automatisch entsprechend der gewählten Laufzeit. Die Bezahlung der Kursgebühr ist zu Beginn des Kurses fällig, in Ausnahmefällen kann der Betrag in Teilbeträge geteilt werden.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate ab Startdatum (siehe Anmeldeformular). Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende.

Liegt der Kündigungstermin in den Monaten Okt.-April erfolgt einen Abschlussrechnung für die jeweiligen Monate in Höhe von 45,-€ monatlich (Erstattung Hallenmiete p. P.)

 

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

4. Durchführung des Trainings

Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Der Schüler ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Trainingsabschnittes nach seinen Trainingszeiten zu erkundigen.

Die Einteilung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten.
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.

Bei schlechten Wetterverhältnissen wird das Training in die Halle des HC Wacker e.V. München verlegt.

5. Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt je nach Art der Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison kommen die anteiligen Hallenkosten hinzu.

6. Ausgefallene Stunden

Einzeltraining

Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, mitzuteilen. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.

Gruppentraining

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.

Von der Tennisschule abgesagte Stunden sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.

7. Aufsicht bei Minderjährigen

Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

8. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.
In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

9. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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